Wichtige Fakten
- Aufenthalt für die Einbürgerung
- 10 Jahre
- Sprache
- Erforderlich, kein Test
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Nur neue Staatsbürger
- Staatskundetest
- Keine Staatskundeanforderung
- Vorstrafen
- Es gilt eine Bedingung zu Vorstrafen oder gutem Leumund
- Einkommensvoraussetzung
- Keine Einkommensvoraussetzung im Gesetz
- Doppelte Staatsbürgerschaft im Detail
- Teilweise akzeptiert: nur für neue StaatsbürgerNeue Staatsbürger müssen ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben.Behörden können Staatsbürgern, die sich im Ausland einbürgern lassen, die Staatsbürgerschaft entziehen.
- Verfügbare Wege
- Region
- Asien
- Rechtsstand
- 1. Januar 2024
- Zuletzt geprüft
- Von unserem Team noch nicht geprüft
Der Regeltext in den folgenden Abschnitten wurde für das Recht am 1. Januar 2024 kodiert. Eine Suche im November 2026 ergab keine spätere Änderung für dieses Land, dies wurde jedoch nicht überprüft. Der Regeltext unten ist der englische Originalwortlaut des Datensatzes.
Einbürgerung (Aufenthalt)
Dieser Weg gilt für ausländische Einwohner, die nach einem Aufenthalt in Malaysia die Staatsbürgerschaft anstreben, unter den unten genannten Voraussetzungen. Auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können die Behörden ablehnen.
- Aufenthalt
- 10 Jahre
Person has been resident in Malaysia for 12 months immediately prior to the application, and was resident (holding Malaysian permanent resident status) in the country for 10 out of 12 years prior to the application.
- Bisherige Staatsbürgerschaft
- Neue Staatsbürger müssen ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben
- Sprache
- Erforderlich, kein Test oder Nachweis angegeben
Adequate knowledge of Malay language
- Staatskunde
- Keine Staatskundeanforderung
- Vorstrafen
- Es gilt eine Bedingung zu Vorstrafen oder gutem Leumund
Good character required.
- Einkommen oder wirtschaftliche Mittel
- Keine Einkommensvoraussetzung im Gesetz
Ehe oder eingetragene Partnerschaft
Dieser Weg gilt für Personen, die mit einem Staatsbürger von Malaysia verheiratet sind, unter den unten genannten Voraussetzungen. Auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können die Behörden ablehnen.
Person is the female spouse of a male citizen and has been resident in Malaysia (holding Malaysian permanent resident status) for 2 years immediately preceding the application and intends to do so permanently. Other conditions: good character and oath of allegiance.
Abstammung (Elternteil mit Staatsbürgerschaft)
Grundlage dieses Wegs ist in Malaysia die Abstammung von einem Elternteil mit dieser Staatsbürgerschaft.
Abstammung (im Land geboren)
Person is born in Malaysia to a citizenship mother or in wedlock to a citizen father.
Abstammung (im Ausland geboren)
Person is born abroad to a father who is a citizen and was born in Malaysia, to a father who is a citizen and resident abroad in the service of the government, or to a father who is a citizen and the child is registered with the Malaysian authorities within 1 year after birth.
Abstammung (im Ausland geboren)
Person is under the age of 21 years and was born abroad to a mother who is a citizen and a father who is not a citizen.
Geburt im Land
Für Personen, die in Malaysia geboren sind, zeigen die Regeln unten, wann die Geburt zur Staatsbürgerschaft führt. Die Staatsbürgerschaft entsteht unmittelbar aus dem Recht von Malaysia, ohne Entscheidung einer Behörde.
Person is born in Malaysia to a permanently resident foreigner. Unless born to a father who is a foreign diplomat, or the father is an enemy alien and the child is born in a place then under occupation by the enemy.
Kind eines neuen Staatsbürgers
Für Kinder, deren Elternteil Staatsbürger von Malaysia wird, erklären die Regeln unten, was gilt. Auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können die Behörden ablehnen.
Person is under the age of 21 and the child of a citizen (or a person who was a citizen at his/her death). Application needs to be made by the parent or guardian. Other conditions: oath of allegiance.
Staatenlose
Dieser Weg gilt für Staatenlose und für Kinder, die sonst staatenlos wären, unter den unten genannten Voraussetzungen.
Findelkinder
Person is under the age of 21 deemed fit by the Federal Government under special circumstances. (Note: During parliamentary debates in 1962 when the government introduced Article 15A, it was clarified that 'special circumstances' referred to a 'child who probably has no parents here' or who "obviously has attachment to the country" as a citizen.)
Sonst staatenlos (im Land geboren)
Person is born in Malaysia and does not acquire citizenship of another country. Unless born to a father who is a foreign diplomat, or the father is an enemy alien and the child is born in a place then under occupation by the enemy.
Nicht verfügbar in Malaysia: Adoption, Weitere Familienangehörige von Staatsbürgern, Frühere Staatsbürger (Wiedererwerb), Staatsbürger bestimmter Länder, Ethnische oder kulturelle Verbundenheit, Aufenthalt in der Kindheit, Sehr langer Aufenthalt, Flüchtlinge, Besondere Leistungen, Öffentlicher oder militärischer Dienst, Investition. Dies folgt der GLOBALCIT-Kodierung, ergänzt um geltende Änderungen.
Doppelte Staatsbürgerschaft
Die beiden Richtungen unterscheiden sich in Malaysia: Neue Staatsbürger werden anders behandelt als Staatsbürger, die sich im Ausland einbürgern lassen.
- Neue Staatsbürger
- Neue Staatsbürger müssen ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben
- Staatsbürger, die sich im Ausland einbürgern lassen
- Behörden können Staatsbürgern, die sich im Ausland einbürgern lassen, die Staatsbürgerschaft entziehen
Person acquired citizenship of another country by a voluntary and formal act other than by marriage; Person is a woman who is a citizen by registration and who subsequently acquired citizenship of another country through marriage with a foreigner.
Vergleich mit Nachbarländern
Unter den 10 Ländern in Südostasien mit einem Aufenthaltsweg ist 10 Jahre am häufigsten, und in Malaysia gilt dieselbe Frist.
Sehen Sie die Position von Malaysia in der vollständigen Aufenthaltsrangliste
| Land | Aufenthalt | Sprache | Doppelte Staatsbürgerschaft |
|---|---|---|---|
| 5 Jahre | Erforderlich, kein Test | Nicht akzeptiert | |
| 7 Jahre | Erforderlich, kein Test | Akzeptiert | |
| 10 Jahre | Erforderlich, kein Test | Nur Staatsbürger im Ausland | |
| 10 Jahre | Erforderlich, kein Test | Akzeptiert | |
| 10 Jahre | Erforderlich, kein Test | Akzeptiert | |
| 10 Jahre | Erforderlich, kein Test | Nicht akzeptiert |
Offizielle Quellen
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Vorschriften zur Einbürgerung: Verfassung:Art. 19.
Diese Seite zitieren
TravelDecl. (n.d.). Staatsbürgerschaft von Malaysia erhalten: So geht es. Retrieved November 5, 2026, from https://traveldecl.com/de/citizenship/malaysia/
<a href="https://traveldecl.com/de/citizenship/malaysia/">Staatsbürgerschaft von Malaysia erhalten: So geht es</a> (TravelDecl, abgerufen am 5. November 2026)
Quellen und Lizenz
Vink, van der Baaren, Bauböck, Džankić, Honohan, Manby (2025). GLOBALCIT Citizenship Law Dataset v3.1. Global Citizenship Observatory, https://hdl.handle.net/1814/73190. CC BY 4.0. Modified by TravelDecl.
Von TravelDecl geändert: ergänzt um Änderungen nach dem 1. Januar 2024.
GLOBALCIT kodiert das Recht so, wie es geschrieben steht. Gebühren, Bearbeitungszeiten, Quoten und die Anwendung der Regeln in der Praxis sind nicht in diesem Datensatz enthalten: Prüfen Sie sie bei der zuständigen Behörde.
FAQ
Wie viele Jahre dauert es bis zur Staatsbürgerschaft von Malaysia?
Ausländische Einwohner benötigen in Malaysia 10 Jahre Aufenthalt, um die Aufenthaltsvoraussetzung für die Einbürgerung zu erfüllen. Weitere Voraussetzungen gelten ebenfalls.
Ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Malaysia erlaubt?
Teilweise. In Malaysia ist sie für neue Staatsbürger akzeptiert, generell aber nicht für Staatsbürger, die sich im Ausland einbürgern lassen.
Brauche ich einen Sprachtest für die Staatsbürgerschaft von Malaysia?
In Malaysia sind Sprachkenntnisse erforderlich, ohne dass ein bestimmter Test oder Nachweis genannt wird.
Gibt es einen Staatskundetest für die Staatsbürgerschaft von Malaysia?
Für die Staatsbürgerschaft von Malaysia werden im Einbürgerungsverfahren keine Staatskundekenntnisse geprüft.
Muss ich meine bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben, um die Staatsbürgerschaft von Malaysia zu erhalten?
Nein, Sie müssen Ihre bisherige Staatsbürgerschaft für die Staatsbürgerschaft von Malaysia nicht aufgeben. Das Recht Ihres derzeitigen Landes kann dazu eigene Regeln enthalten.
Kann ich die Staatsbürgerschaft von Malaysia durch Heirat erhalten?
Ja. Die Ehe mit einem Staatsbürger ist in Malaysia ein Weg zur Staatsbürgerschaft. Verfahren: Ermessen.
Kann ich die Staatsbürgerschaft von Malaysia durch Abstammung erhalten?
Ja, das Recht von Malaysia kennt einen Weg über die Abstammung. Verfahren: Automatisch, Ermessen.
Kann ich die Staatsbürgerschaft von Malaysia durch eine Investition erhalten?
Nein. In Malaysia ist in den Daten kein Weg zur Staatsbürgerschaft durch Investition erfasst.
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Siehe auch: Malaysia: Reisepass, visumfreie Einreise und Einreisebestimmungen. Neueste Rechtsänderungen.
Korrekturen an dieser Seite bearbeitet Sarah Kim, Faktenprüferin.
